Mitglied werden

Werden Sie Mitglied und helfen Sie uns, die Theaterlandschaft Kassels zu erweitern und mitzugestalten.

Das Schultheaterzentrum Nordhessen ist nicht nur eine Theaterbühne, die sich durch ihren besonderen Flair und das progressive Design auszeichnet. Es ist auch nicht nur ein Veranstaltungsort von Workshops und Follow-up-Kursen. Es ist vielmehr eine Begegnungsstätte, in der theaterbegeisterte Menschen – Lehrende und Lernende, Profis und Amateure – sich austauschen und kreativ “austoben” können.

Sie können das Schultheaterzentrum Nordhessen unterstützen, indem Sie Mitglied werden! Ihre Beiträge sind eine wichtige finanzielle Säule unseres Vereins! Mit nur 30€ Jahresbeitrag für Single-Mitgliedschaften (das entspricht 2,5€ pro Person und Monat) oder 80€ für Schulmitgliedschaften  werden Sie förderndes Mitglied und genießen dadurch zahlreiche Vorteile!

Ihre Vorteile

  • Vergünstigte Teilnahmebedingungen an Workshops: Jedes Mitglied erhält eine Ermäßigung auf den zu zahlenden Preis.
  • Erste Reihe: Unsere Mitglieder werden bei der Buchung der Räumlichkeiten privilegiert behandelt.
  • Aktuell informiert: Sie erhalten zwei Mal im Jahr einen Newsletter mit den wichtigsten Ereignissen der letzten Monate sowie einen Ausblick auf die kommenden Veranstaltungen und Aufführungen.
  • Bequem: Sie können sich über den Verein kostengünstig alles Notwendige für eine Theateraufführung an Ihrer Schule ausleihen.
  • Steuern sparen: Der Mitgliedsbeitrag ist steuerlich absetzbar (bis 200,00 Euro reicht der Kontoauszug als Beleg), da der Spielort e.V. ein gemeinnütziger Verein ist!
  • Und am allerwichtigsten: Sie fördern mit der Unterstützung des Schultheaterzentrums Nordhessen das kulturelle Leben einer theateraffinen Stadt und Region!

Sie möchten gern Fördermitglied werden? Einfach das Formular herunterladen, ausdrucken und ausgefüllt an Ede Müller senden oder im Schultheaterzentrum Nordhessen vorbeibringen.

Die Mitgliedschaft entsteht durch Eintritt in den Verein. Der Antrag muss schriftlich erfolgen. Sie beginnt mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Ein Anspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht.

Das Vereinsjahr beginnt jeweils am 01. Januar und endet am 31. Dezember.

Der Austritt ist nur zum Ende eines Vereinsjahres möglich und muss spätestens 4 Wochen vor Ende des Vereinsjahres schriftlich erklärt werden.

Von den Mitgliedern werden jeweils zum Beginn des Vereinsjahres Beiträge erhoben, deren Höhe von der Mitgliederversammlung festgesetzt werden. Bei Eintritt im Laufe eines Vereinsjahres wird der gesamte Betrag erhoben.

Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann ein Mitglied ausgeschlossen werden. Die Mitgliederversammlung kann auch generelle Regelungen über den Ausschluss von Mitgliedern, die Ihren Leistungsverpflichtungen nicht nachkommen, festsetzen.

Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile oder Zuwendungen aus Mitteln des Vereins, insbesondere bei Ihrem Ausscheiden oder beim Auflösen des Vereins.